Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung
In der Schweiz sind augenärztliche Kontrollen für das Strassenverkehrsamt ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsüberprüfung von Verkehrsteilnehmenden. Diese Untersuchungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Sie als Fahrzeuglenkerin oder -lenker über das erforderliche Sehvermögen verfügen, um sicher am Strassenverkehr teilnehmen zu können. Ab dem Alter von 75 Jahren ist es erforderlich, dass Sie sich alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung durch einen oder eine unserer Ärzte oder Ärztinnen der Stufe eins unterziehen. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass dieser Zeitraum für Kontrollen gegebenenfalls aus medizinischen Gründen verkürzt werden kann.
So gehen Sie vor
- Sie erhalten vom Strassenverkehrsamt ein Schreiben, das Sie an Ihre nächste Kontrolluntersuchung erinnert.
- Sie haben ab dem Datum des Schreibens drei Monate Zeit, um sich untersuchen zu lassen und dem Strassenverkehrsamt den ärztlichen Bericht einzureichen.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin und übergeben Sie das erhaltene Schreiben vom Strassenverkehrsamt. Je nachdem benötigen Sie zusätzlich noch eine augenärztliche Kontrolle.
Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.45 UhrFachärztezentrum Prisma
Trichtenhauserstrasse 12
8125 Zollikerberg