Impfungen in der Schwangerschaft: Schutz für Mutter und Kind
Kirsten Grosse Lackmann
5. November 2026
5 min
Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft sinnvoll? Erfahren Sie, wie Sie sich und Ihr Kind vor Grippe, COVID-19 und RSV schützen können, wann der richtige Impfzeitpunkt ist und welche Kosten die Grundversicherung übernimmt.
Bestimmte Infektionen können während der Schwangerschaft schwerer verlaufen oder mit Komplikationen für Mutter und Kind verbunden sein. Gleichzeitig können einige Impfungen nicht nur die werdende Mutter schützen: Über die Plazenta werden mütterliche Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen und können in den ersten Lebensmonaten einen wichtigen Schutz bieten.
In der Schweiz gibt es deshalb spezifische Impfempfehlungen für Schwangere. Besonders relevant sind die Impfungen gegen Influenza (Grippe), COVID-19 und RSV. Welche Impfung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Schwangerschaftswoche, bestehenden Erkrankungen und der Jahreszeit ab.
Influenza: Grippeimpfung in jeder Schwangerschaft empfohlen
Eine Grippe kann in der Schwangerschaft schwerer verlaufen als bei nicht schwangeren Frauen, das Risiko für Komplikationen steigt vor allem im späteren Verlauf. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen deshalb allen Schwangeren die jährliche Grippeimpfung. Sie ist während der gesamten Schwangerschaft möglich, auch schon im ersten Trimester.
Der optimale Zeitraum liegt in der Schweiz zwischen Mitte Oktober und dem Beginn der Grippewelle. Die Impfung kann gleichzeitig mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden.
Die Impfung schützt nicht nur die Mutter, sondern kann auch dem Baby zugutekommen: Die von der Mutter gebildeten Antikörper werden über die Plazenta auf das Kind übertragen und können es in den ersten Lebensmonaten mit schützen.
Auch Partnerinnen und Partner sowie andere enge Bezugspersonen können profitieren: Für Personen mit regelmässigem, engem Kontakt zu Säuglingen empfiehlt das BAG ebenfalls eine Grippeimpfung. Im Hinblick auf die ersten Lebensmonate des Babys kann es deshalb sinnvoll sein, den eigenen Grippeimpfschutz zu überprüfen.
Bei Schwangeren übernimmt die Grundversicherung die Grippeimpfung, sofern sie entsprechend der geltenden Indikation durchgeführt wird und die weiteren Voraussetzungen der Krankenversicherung erfüllt sind. Bei Partnerinnen und Partnern sollte die Kostenübernahme individuell geprüft werden, da die Versicherung die Impfung nur bei einer kassenpflichtigen Indikation übernimmt.
COVID-19: Empfehlung nach individuellem Risiko
Die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung wurden 2026 angepasst. Aktuell wird die saisonale Impfung im Herbst für Schwangere mit bestimmten Grunderkrankungen empfohlen. Bei Schwangeren ohne Grunderkrankung wird sie empfohlen, wenn sie nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung als medizinisch notwendig beurteilt wird, zum Beispiel bei zusätzlichen persönlichen Risikofaktoren.
Der ideale Zeitraum liegt ab September, vorzugsweise im Herbst. Eine noch nicht erfolgte Impfung kann auch später im Winter nachgeholt werden.
Die Kostenübernahme richtet sich nach den aktuell gültigen Voraussetzungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Bei Schwangeren gehört die COVID-19-Impfung zu den Leistungen der Grundversicherung. In unserer Sprechstunde besprechen wir gerne mit Ihnen, ob eine COVID-19-Impfung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Impfungen schützen nicht nur die werdende Mutter, sondern auch das Baby. Über die Plazenta werden mütterliche Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen und können in den ersten Lebensmonaten einen wichtigen Schutz bieten.
RSV-Impfung oder Antikörper nach der Geburt?
Für den Schutz des Säuglings stehen grundsätzlich zwei Strategien zur Verfügung:
- RSV-Impfung der Mutter während der Schwangerschaft
- oder Gabe eines langwirksamen RSV-Antikörpers (Nirsevimab, Beyfortus®) beim Neugeborenen nach der Geburt
Beide Strategien verfolgen dasselbe Ziel: Das Baby soll in seiner ersten RSV-Saison möglichst gut vor schweren Erkrankungen geschützt werden. Welche Variante für Sie infrage kommt, besprechen wir gerne individuell mit Ihnen.
Die maternale RSV-Impfung erfolgt nach der derzeitigen Schweizer Empfehlung einmalig und ist deshalb nicht in jeder Schwangerschaft wieder vorgesehen.
Die Grundversicherung übernimmt die einmalige RSV-Impfung während der Schwangerschaft zwischen 32+0 und 36+0 Schwangerschaftswochen, sofern der errechnete Geburtstermin zwischen Oktober und März liegt. Für andere Erwachsene besteht derzeit grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung, auch ausserhalb der Schwangerschaft und unabhängig von Alter oder Risikofaktoren.
Kostenübernahme
Bei allen Impfungen gilt: Die konkrete Abrechnung erfolgt nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der Spezialitätenliste. Seit 1. Januar 2026 wird bei Impfungen, die nach Art. 12a KLV von der Grundversicherung übernommen werden, keine Franchise mehr erhoben. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % bleibt jedoch bestehen. Zusatzversicherungen können darüber hinausgehende Leistungen abdecken.
Unser Tipp
Die Impfungen gegen Influenza, COVID-19 und RSV führen wir nach ärztlicher Beurteilung sowohl in der Frauen-Permanence Zürich als auch im Ambulatorium der Frauenklinik am Spital Zollikerberg durch. Je nach Impfung und Indikation können auch Partnerinnen und Partner einbezogen werden.
Planen Sie den Impfschutz möglichst früh in der Schwangerschaft und vor Beginn der jeweiligen Infektionssaison. Bei RSV ist der Zeitpunkt besonders wichtig: Die Impfung wird nur in einem definierten Schwangerschaftsfenster empfohlen und von der Grundversicherung übernommen.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren bisherigen Impfstatus, die aktuelle Schwangerschaftswoche und Ihre persönliche Situation und besprechen, welche Impfungen für Sie infrage kommen.
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